VinetteHelp

Richtlinien, Ausnahmen & Bußgelder

Wer braucht eine Vignette?

Alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen auf österreichischen Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S) eine gültige Vignette mitführen. Dies gilt für PKW, Motorräder, Wohnmobile unter 3,5t und Zugfahrzeuge.

Wer ist befreit?

Folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit: Fahrzeuge über 3,5t (GO-Box erforderlich); Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung); Fahrzeuge mit Behindertenausweis in bestimmten Fällen; Fahrzeuge auf Nicht-Autobahn-Straßen (B-Straßen und darunter).

Strafen bei Verstößen

Das Fahren ohne gültige Vignette auf österreichischen Autobahnen ist eine ernste Ordnungswidrigkeit. Sofortstrafen können bis zu 240 € betragen. Formelle Strafbescheide können bis zu 3.000 € erreichen. Überwachungskameras decken das gesamte österreichische Autobahnnetz ab.

Gültigkeitsregeln

Die Vignette muss am Reisetag gültig sein. Digitale Vignetten aktivieren sich am Tag vor dem gewählten Startdatum. Klebevignetten müssen vor der Fahrt an der Windschutzscheibe angebracht werden. Beschädigte, falsch angebrachte oder übertragene Klebevignetten sind ungültig.

Sondermautstrecken

Auch mit gültiger Vignette erfordern mehrere Strecken zusätzliche separate Mautgebühren: Brenner Autobahn (A13), Arlberg-Straßentunnel (S16), Tauern Autobahn (A10), Pyhrn Autobahn (A9), Karawankentunnel (A11) und Felbertauern-Tunnel. Aktuelle Preise auf der Preisseite.

Änderungen 2026

Ab 2026: Neue 1-Tages-Digitalvignette (€9,60 für PKW) verfügbar. Die Klebevignette wird 2026 zum letzten Mal angeboten — ab 2027 nur noch digitale Vignetten. Alle Preise um 2,9% gegenüber 2025 gestiegen.